Diese Prüfung geht auf die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zurück, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht werden.
Die Vorschrift besagt, dass ein Betreiber einer Anlage dafür Sorge zu tragen hat, diese im einwandfreien und seiner betriebsmäßigen Bestimmung nach instand zu halten. Durch einen Prüfaufkleber, welcher an jedem elektrischen Gerät angebracht wird, wird gekennzeichnet, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist.